Wozu verbindliche Gesetze gegen ausbeuterische Kinderarbeit?

Weltweit müssen 73 Millionen Kinder unter ausbeuterischen Bedingungen arbeiten. Sie setzen in Bergwerken und Steinbrüchen ihr Leben aufs Spiel, schuften auf Plantagen oder in Fabriken, nähen billige Kleidung oder knüpfen von morgens bis abends Teppiche.

Es sind vor allem Söhne und Töchter armer Eltern, die zum Arbeiten und Geldverdienen gezwungen sind, damit es für die Familien zum Überleben reicht. Ausbeuterische Kinderarbeit ist ein globales Problem: Kinder schuften auch für Produkte, die wir hier in Österreich konsumieren.

Ausbeuterische Kinderarbeit ist verboten

Dabei ist die internationale Rechtslage eindeutig: Ausbeuterische und gefährliche Kinderarbeit ist verboten. Nach der UN-Konvention über die Rechte des Kindes hat jedes Kind Anspruch darauf, vor wirtschaftlicher Ausbeutung geschützt zu werden.
Kinder dürfen keine Arbeiten verrichten, die gefährlich sind oder die sie in ihrer Entwicklung schädigen, und es muss sichergestellt sein, dass sie zur Schule gehen können. Die internationale Staatengemeinschaft hat es sich zum Ziel gesetzt, Kinderarbeit bis 2025 abzuschaffen, dennoch stagniert der Rückgang der Zahl der arbeitenden Kinder in den letzten Jahren.

Fordern wir Politiker/innen zum Handeln auf!

Viele Regierungen haben Gesetzesvorhaben gegen ausbeuterische Kinderarbeit formuliert, doch sie werden vielfach nicht eingehalten. Nach wie vor steckt in vielen Produkten, die in Österreich erhältlich sind, für uns erst einmal unsichtbar ausbeuterische Kinderarbeit. Unternehmen haben sich lange Zeit aus der Verantwortung gestohlen, indem sie sich für ausbeuterische Kinderarbeit nicht zuständig erklärten und auf Regierungen verwiesen.
Seit der UN-Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen 2011 die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet hat, ist das nicht mehr möglich. Darin werden Unternehmen aufgefordert, die Menschenrechte zu achten und keinesfalls von Regierungsversäumnissen bei der Durchsetzung dieser Rechte zu profitieren. Ein zentraler Begriff dieser Leitlinie ist die Sorgfaltspflicht: Unternehmen müssen bei ihrer täglichen Geschäftspraxis sicherstellen, dass sie in allen Geschäftsabläufen nationale Gesetze und Menschenrechte einhalten. Doch die Realität zeigt, dass auf Freiwilligkeit beruhende Leitlinien und Empfehlungen nicht die gewünschte Wirkung erzielen.
Daher fordern wir unsere Politiker/innen auf, auf österreichischer und europäischer Ebene für eine gesetzlich verbindliche Verankerung von umfassenden menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten einzutreten. Somit ist sichergestellt, dass Produkte, die in Österreich erhältlich sind, frei von ausbeuterischer Kinderarbeit und anderen gravierenden Arbeits- und Menschenrechtsverletzungen sind.

Unterstütze unsere Initiative und fordere unsere Politiker/innen auf zu handeln: http://www.kinderarbeitstoppen.at

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